Eike-Christian Ramcke ist Geschäftsführer der AKARA Solutions GmbH in Pinneberg (HRB 4366, AG Pinneberg) und inhaltlich Verantwortlicher gem. § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag für sämtliche AKARA-Toolsites, einschließlich orakel-fragen.de.
Auf orakel-fragen.de verantwortet er die rechtlich-redaktionellen Themen: Verbraucherrecht bei Wahrsage- und Lebensberatungs-Dienstleistungen, Werberecht für spirituelle Angebote (UWG, Heilmittelwerbegesetz), Disclaimer-Pflichten und die einschlägige Rechtsprechung (etwa BGH III ZR 87/10 zur Sittenwidrigkeit von Wahrsage-Verträgen).
Inhaltlicher Fokus: rechtssichere Einordnung der Grenzen zwischen Unterhaltung, Lebensberatung und Heilbehandlung sowie der Pflichten gewerblicher Anbieter spiritueller Dienstleistungen.
Kontakt über info@akara-solutions.de. Hinweise zu rechtlichen Aussagen werden mit Quellenangabe (Gesetzestext, BGH/EuGH-Aktenzeichen) geprüft und eingearbeitet.
Verantwortungsbereich & Qualifikation
- Geschäftsführer der AKARA Solutions GmbH (HRB 4366, AG Pinneberg)
- Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV) für alle AKARA-Toolsites
- Verantwortung für rechtliche Einordnung spiritueller Dienstleistungen, UWG, HWG, Verbraucherrecht
Artikel von Eike-Christian Ramcke
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Wahrsage-Dienstleistungen und Verbraucherrecht: Was Anbieter dürfen und Kunden Rechte haben
Die rechtliche Bewertung von Wahrsage-Dienstleistungen hat sich durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. Januar 2011 (Aktenzeichen III ZR 87/10) grundlegend gewandelt. Während Verträge über Kartenlegen, Hellsehen oder vergleichbare Leistungen zuvor regelmäßig als sittenwidrig im Sinne des § 138 Abs. 1 BGB angesehen und damit von Beginn an nichtig waren, gelten heute differenzierte Maßstäbe. Anbieter müssen klare Pflichten beachten; Verbraucher können sich auf Widerrufsrechte, Informationspflichten und Schutzmechanismen gegen missbräuchliche Praktiken stützen. Der nachfolgende Beitrag systematisiert die geltende Rechtslage, beleuchtet die einschlägige Rechtsprechung und benennt die zentralen Pflichten beider Seiten.
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Werbung für spirituelle Dienstleistungen: UWG, HWG, Disclaimer-Pflichten
Die Bewerbung von Wahrsage-, Kartenlege- und vergleichbaren spirituellen Beratungsangeboten unterliegt einem dichten Regelungsgeflecht. Maßgeblich sind insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), die Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) bei Heilversprechen sowie die Werbe-Kennzeichnungspflichten des Medienstaatsvertrags (MStV). Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs zeigt, dass irreführende Werbeaussagen wie garantierte Liebes-Rückkehr oder zugesicherte Vermögensvermehrung regelmäßig abgemahnt werden. Der nachfolgende Beitrag systematisiert die werberechtlichen Pflichten, ordnet typische Aussagen rechtlich ein und benennt die Funktion des Disclaimers als Schutzwall gegen Abmahn- und Schadensersatzrisiken.