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Ratgeber Orakel & Tarot

Acht Ratgeber, drei Autoren, drei Perspektiven: was die Werkzeuge tun, woher die Methoden stammen und in welchem Rahmen spirituelle Dienste angeboten werden dürfen. Quellen jeweils im Artikel.

Grundlagen

Praxis

Geschichte

Vergleich

Recht & Rahmen

Wahrsage-Dienstleistungen und Verbraucherrecht: Was Anbieter dürfen und Kunden Rechte haben

Die rechtliche Bewertung von Wahrsage-Dienstleistungen hat sich durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. Januar 2011 (Aktenzeichen III ZR 87/10) grundlegend gewandelt. Während Verträge über Kartenlegen, Hellsehen oder vergleichbare Leistungen zuvor regelmäßig als sittenwidrig im Sinne des § 138 Abs. 1 BGB angesehen und damit von Beginn an nichtig waren, gelten heute differenzierte Maßstäbe. Anbieter müssen klare Pflichten beachten; Verbraucher können sich auf Widerrufsrechte, Informationspflichten und Schutzmechanismen gegen missbräuchliche Praktiken stützen. Der nachfolgende Beitrag systematisiert die geltende Rechtslage, beleuchtet die einschlägige Rechtsprechung und benennt die zentralen Pflichten beider Seiten.

Von Eike-Christian Ramcke

Werbung für spirituelle Dienstleistungen: UWG, HWG, Disclaimer-Pflichten

Die Bewerbung von Wahrsage-, Kartenlege- und vergleichbaren spirituellen Beratungsangeboten unterliegt einem dichten Regelungsgeflecht. Maßgeblich sind insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), die Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) bei Heilversprechen sowie die Werbe-Kennzeichnungspflichten des Medienstaatsvertrags (MStV). Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs zeigt, dass irreführende Werbeaussagen wie garantierte Liebes-Rückkehr oder zugesicherte Vermögensvermehrung regelmäßig abgemahnt werden. Der nachfolgende Beitrag systematisiert die werberechtlichen Pflichten, ordnet typische Aussagen rechtlich ein und benennt die Funktion des Disclaimers als Schutzwall gegen Abmahn- und Schadensersatzrisiken.

Von Eike-Christian Ramcke